Zeiterfassung & Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit in Ihrem Betrieb

Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen.

Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden. Beschäftigte in Kurzarbeit können die Leistung bis zu 12 Monate lang beziehen. Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

Aufgrund der aktuellen „Corona-Krise“ gibt es Überlegungen, den Satz pauschal auf 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts anzuheben.

WICHTIG: Die notwendige Nachweisführung WELCHE Mitarbeiter, WANN und WIEVIEL Kurzarbeit geleistet haben, bieten wir Ihnen einfache Lösungen und Auswertungen, welche als Grundlage für die Kompensationszahlungen dienen. Sie benötigen Hilfe zur praktischen Umsetzung mit einem Zeiterfassungssystem? Sprechen Sie uns einfach an.