AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der P&S GmbH & Co. KG nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der P&S GmbH & Co. KG anzuzeigen.

2. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der P&S GmbH & Co. KG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der P&S GmbH & Co. KG. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der P&S GmbH & Co. KG stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der P&S GmbH & Co. KG auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die P&S GmbH & Co. KG abgetreten. 

Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die P&S GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der P&S GmbH & Co. KG unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die P&S GmbH & Co. KG dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der P&S GmbH & Co. KG bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der P&S GmbH & Co. KG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

3. Haftungsbeschränkung

Die P&S GmbH & Co. KG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die P&S GmbH & Co. KG nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. 

Im Falle einer Inanspruchnahme der P&S GmbH & Co. KG aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Falls Sie unsere Lösungen via Cloud-Service (Hosting) beziehen sollten, so gelten hierfür die Regelungen unter Abschnitt 9.

4. Gewährleistung

Die P&S GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die P&S GmbH & Co. KG und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der P&S GmbH & Co. KG Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Hat der Kunde die P&S GmbH & Co. KG wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die P&S GmbH & Co. KG nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der P&S GmbH & Co. KG grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der P&S GmbH & Co. KG entstandenen Aufwand zu ersetzen.

5. Zusätzliche Regeln für die Gewährleistung bei Software

Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die P&S GmbH & Co. KG gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. 

Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

6. Vertraulichkeit

Die P&S GmbH & Co. KG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. 

Zur Wahrung der Aktualität und zum Schutz vor betrügerischer Nutzung, ermittelt und übermittelt die Zeiterfassungssoftware sogenannte Telemetriedaten an die P&S GmbH & Co. KG. Die Telemetriedaten beinhalten unter anderem den Lizenzcode, die Firmenkennung, die Version der Software und technische Prüfsummen, um die Verfügbarkeit einer neuen Version zu prüfen.
(Es werden keine personenbezogenen Daten oder Bewegungsdaten übermittelt)

7. Datenschutz

Die P&S GmbH & Co. KG darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen. Für andere Zwecke (z. B. Beratung, Werbung, Marktforschung) darf die P&S GmbH & Co. KG die Bestandsdaten nicht ohne Einwilligung des Kunden verarbeiten oder nutzen sowie an Dritte weitergeben. Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die P&S GmbH & Co. KG ist bestrebt mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die „internen“ Datenbestände haben.

8. Beweisklausel und Beweislast

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der P&S GmbH & Co. KG gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien. Beruft sich der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er der P&S GmbH & Co. KG unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt. 9. Regelung von Service-Verträgen und Service-Ebenen (SLAs)

9.1 Kaufmännische-Leistungsbestandteile

Der Service erstreckt sich nicht auf Software, die vom Kunden bzw. Dritten entwickelt wurde oder auf von der P&S GmbH & Co. KG gelieferte Programme, die vom Kunden bzw. Dritten abgeändert wurden. Die P&S GmbH & Co. KG erbringt innerhalb ihrer Geschäftszeit (Montag-Freitag von 08:00-16:00) ohne besondere Vergütung folgende Leistungen: – Alle Maßnahmen, die sie zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Programme als notwendig erachtet werden. – Die telefonische Beratung und Unterstützung bei Auftreten von Störungen und Fehlern.

  • Die Beseitigung von Störungen, die nach Diagnose der P&S GmbH & Co. KG auf reproduzierbaren Problemen in der neuesten, unveränderten Fassung der Programme beruhen, die Korrektur kann nach Problemlage in einer Übergangs- oder Umgehungslösung bestehen
  • Die Bereitstellung von Software-Updates und deren Realisierung in der Cloud
  • Der Kunde stellt für die Servicearbeiten alle Informationen zur Verfügung, die zur Lösung seines Problems beitragen können; er räumt der Firma die zur Durchführung der Servicearbeiten notwendige Zeit und Gelegenheit ein
  • Störungsmeldungen werden via E-Mail an service@ipus.de gemeldet.
  • Die Reaktionszeit beginnt generell mit dem Eingang bzw. der Entgegennahme der Meldung des Kunden auf den o.g. Wegen.
  • Sollte die Meldung nicht auf dem richtigen Weg bei der P&S GmbH & Co. KG eintreffen, kann es ggf. zu Verzögerungen kommen.
  • Die Reaktionszeiten sind nur garantiert, wenn die Meldung über die vorgegebenen Kommunikations-wege bei der P&S GmbH & Co. KG eintrifft.
  • Die Reaktionszeiten werden folgendermaßen kategorisiert: Bei allgemeinen Anfragen 48h Bei Störungen = Service ist noch erreichbar, aber eingeschränkt verfügbar – 12h Bei dringenden Störungen = Service ist nicht mehr erreichbar – 8h

9.2 Leistungsausschlüsse

Folgende Leistungen müssen durch den Kunden gesondert vergütet werden (Konditionen nachstehend): Die Inanspruchnahme der Firma außerhalb der Geschäftszeiten der Firma, die Beseitigung von Funktionsstörungen und Schäden, die auf Eingriffe, Bedienfehler, nicht sachgemäßen Gebrauch des Systems oder auf sonstige von der Firma nicht zu vertretende äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, die Installation von Softwareerweiterungen und Modulen, die Vornahme von Kunden gewünschten Erweiterungen und Änderungen des Systems, die Verlegung des Systems, die Lieferung von Zubehör, Betriebsmittel und Verschleißteilen.

9.3 Vertragsdauer

Alle Wartungsverträge sowie Serviceverträge mit Cloudnutzung unterliegen, falls nicht anders vereinbart einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende Quartalsende gekündigt werden.

9.4 Zusatzgebühren und Standardraten

Alle Konditionen und Preise entnehmen Sie aus unseren gültigen Preislisten und Angeboten. 

10. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der P&S GmbH & Co. KG nur mit schriftlicher Einwilligung der P&S GmbH & Co. KG abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der P&S GmbH & Co. KG in Gera. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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